Mehrfache Verwendungen im Rahmen des Freigabedokumentes sind
erlaubt - Die „kleine Flatrate“ von minimalstusio.de
Wenn
man bei minimalstudio.de einen gemafreien Musiktitel kauft oder genauer gesagt
die Nutzungsrechte an dem gemafreien Musiktitel, erhält man selbstverständlich
ein sog. Freigabedokument. Dieses Freigabedokument beinhaltet u. a. den Namen /
Firma, den Musiktitel und die Nutzungsrechte. Es ist bei minimalstudio.de so,
dass mehrfache Verwendungen im Rahmen des Freigabedokumentes (Name / Firma /
Musiktitel / Nutzungsrechte) erlaubt sind. Für (Viel)Nutzer von gemafreier
Musik kann das sehr interessant sein, wenn z. B. sehr viele Videos mit
gemafreier Musik auf der gleichen Domain verwendet werden. Oder wenn Videos in
verschiedenen Sprachversionen auf der gleichen Domain verwendet werden.
Hier ein Beispiel für einen gemafreien Musiktitel von minimalstudio.de (Nutzungsrecht A / 30.00 € pro Musiktitel): Man könnte den Musiktitel im Rahmen des Freigabedokumentes (Name / Firma / Musiktitel / Nutzungsrechte) verwenden für:
Hier ein Beispiel für einen gemafreien Musiktitel von minimalstudio.de (Nutzungsrecht A / 30.00 € pro Musiktitel): Man könnte den Musiktitel im Rahmen des Freigabedokumentes (Name / Firma / Musiktitel / Nutzungsrechte) verwenden für:
- Internetseite
- Multimediapräsentation
- Podcast
- Onlinewerbung
-
Online Flash-Game
- Beschallung (gewerbliche oder
öffentliche Räume z. B. Hotel, Gastronomie, Galerie)
- Telefonwarteschleife
- Imagefilm / Messefilm /
Produktfilm (Internetseite, Messen, Events)
- Web TV
- Mechanische Vervielfältigungen
mit einer Auflage bis zu 1.000 Stück
- App bis
zu 10.000 Downloads
Das könnte
man als „kleine Flatrate“ bezeichnen...
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