Das „Sichern“ von gemafreien Musiktiteln - Das grosse
Missverständnis
Das „Sichern“ von gemafreien Musiktiteln
Bei den meisten Anbietern von gemafreier Musik ist es nicht
möglich, die gemafreien Musiktitel „einfach so“ herunterzuladen. Man muss
eingeloggt sein oder / und die Musiktitel sind „gesichert“ mit einem Piepton
oder irgendwelchen Durchsagen (die ich persönlich sehr anstrengend / nervig finde). Auch bei
minimalstudio.de kann man nicht „einfach so“ die gemafreien Musiktitel“
herunterladen. Man erhält aber auf Anfrage (Preview MP3) einzelne gemafreie
Musiktitel oder Zugang zu allen MP3 Previews. Und dann selbstverständlich ohne
Piepton und ohne irgendwelche anstrengenden Durchsagen. Man erhält Zugang zu
genau dem, was man vorher gehört hat =
Die MP3 Previews sind indentisch mit den Musiktiteln aus dem
Musikarchiv.
Zurück zum „Sichern“ von gemafreien Musiktiteln. Ich habe mich irgendwann gefragt, warum das gemacht wird, denn: Eigentlich ist es unsinnig...
Zurück zum „Sichern“ von gemafreien Musiktiteln. Ich habe mich irgendwann gefragt, warum das gemacht wird, denn: Eigentlich ist es unsinnig...
Das grosse Missverständnis (bei gemafreier Musik)
Man kauft bei einem Anbieter von gemafreier Musik NICHT die gemafreie Musik sondern DAS NUTZUNGSRECHT AN DER MUSIK ! Das sog.
Produkt, das ich kaufe, ist das Nutzungsrecht. Durch das „Sichern“ von
gemafreien Musiktiteln entsteht (wahrscheinlich) beim Käufer der Eindruck, dass es die Musik ist, die er kauft.
Das ist aber nicht so ! Am einfachsten lässt es sich an einem Beispiel mit
gemapflichtiger Musik erklären, wo es im Prinzip genauso ist.
Beispiel mit gemapflichtiger Musik: Ich möchte „SOS“ von „Abba“ für meine Homepage verwenden. Dann muss ich mich an die Gema wenden und DIE NUTZUNGSRECHTE daran erwerben. ES REICHT NICHT AUS, DIESEN TITEL „SOS“ IRGENDWO IM NETZ HERUNTERZULADEN.
NICHT die Musik wird gekauft, sondern DIE NUTZUNGSRECHTE AN DER MUSIK. Man bezahlt für die Nutzungsrechte an die Gema und die zahlt es an den Urheber (Gemamitglied).
Beispiel mit gemapflichtiger Musik: Ich möchte „SOS“ von „Abba“ für meine Homepage verwenden. Dann muss ich mich an die Gema wenden und DIE NUTZUNGSRECHTE daran erwerben. ES REICHT NICHT AUS, DIESEN TITEL „SOS“ IRGENDWO IM NETZ HERUNTERZULADEN.
NICHT die Musik wird gekauft, sondern DIE NUTZUNGSRECHTE AN DER MUSIK. Man bezahlt für die Nutzungsrechte an die Gema und die zahlt es an den Urheber (Gemamitglied).
Und GENAU SO ist es auch bei gemafreier Musik ! ES REICHT
NICHT AUS, EINEN GEMAFREIEN MUSIKTITEL IRGENDWO IM NETZ HERUNTERZULADEN. Es
wäre selbstverständlich ein sog.
gemafreier Musiktitel. Aber auch der hat IMMER einen Urheber. Und dieser
Urheber erteilt / verkauft / verschenkt / die Nutzungsrechte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen